Projektdetails

S1 Wiener Außenring Schnellstraße

Abschnitt A5/B7 bis B6 ("S1 West A")

Auftraggeber: 
Amt der NÖ Landesregierung

Für den Verlauf der S1 Wiener Außenring Schnellstraße im Abschnitt West wurde bereits im Vorprojektsstadium als erster Planungsschritt eine UVP-konforme Variantenuntersuchung mithilfe einer dreistufigen Nutzen-Kosten-Untersuchung (Raumwiderstandsanalyse, Wirkungsanalyse und Nutzwertanalyse) durchgeführt.

Die Projektsteuerung in der Planungsphase umfasste weiters die Verkehrsuntersuchungen mit Verkehrserhebungen und Erstellung eines Verkehrsmodells, das straßenbautechnische Projekt mit der Festlegung der Brücken und Unterführungen, die Umwelt- und Raumuntersuchungen, unter anderem mit den Fachgebieten Ökologie, Landschaftsbild, Geologie und Hydrologie sowie zahlreiche Präsentations- und Diskussionsveranstaltungen für die betroffene Bevölkerung im Planungsraum.

Das Vorprojekt wurde im Februar 2002 abgeschlossen; die öffentliche Auflage für die Planungsraumverordnung gemäß § 14 BStG endete Mitte Juni 2003. Die Festlegung, das Umspannwerk Bisamberg nördlich zu umfahren, wurde seitens der ASFiNAG im April 2004 getroffen. Die Verordnung nach § 14 BStG wurde am 30.01.2006 erlassen.

Das Einreichprojekt samt Umweltverträglichkeitserklärung wurde am 12.05.2005 beim BMVIT eingereicht und von 25.05.-5.07.2005 in den Standortgemeinden öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Erörterung wurde von 12.-14.12.2005 in Stetten abgehalten.

Die Verordnung nach § 4 BStG wurde am 2.05.2006 vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie erlassen.

Anschließend wurden die Operate nach dem Forstrecht und nach dem Kulturflächenschutzgesetz ausgearbeitet und eingereicht. Die Operate nach dem Wasserrecht und nach dem Naturschutzrecht für den Tunnel Tradenberg wurden ebenfalls Mitte 2006 eingereicht.
Parallel dazu wurde die Grundeinlöse durchgeführt.

Dieser Abschnitt ist Teil des Paketes 1 des PPP-Modells der ASFINAG. Die Beauftragung des Konzessionärs erfolgte Ende 2006.

2007 wurden die abgeschlossenen und die laufenden Verfahren an den zukünftigen Betreiber übergeben und die noch fehlenden Materienrechtsverfahren begonnen.

Am 22.06.2007 wurde die Verordnung nach § 4 BStG vom Verfassungsgerichtshof aufgrund eines Formalfehlers des BMVIT als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung der Trassenverordnung trat mit Ablauf des 31.12.2007 in Kraft.

Unter der Projektsteuerung von Metz & Partner wurde ein neues Einreichoperat 2007 erstellt und am 20.08.2007 beim BMVIT eingereicht (-> siehe Einreichprojekt S1 West 2007).