S1 Wiener Außenring Schnellstraße
A5/B7 bis Knoten Korneuburg A22/S1 - Einreichprojekt 2007
Das Einreichprojekt und die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) zur S1 West A+B aus dem Jahr 2004 wurde am 12.05.2005 beim BMVIT zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht und im Zuge des UVP-Verfahrens als umweltverträglich erklärt. Die Verordnung des Straßenverlaufs der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt A5/B7 bis Knoten Korneuburg A22/S1 wurde am 02.05.2006 vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie erlassen.
Am 22.06.2007 wurde diese Verordnung vom Verfassungsgerichtshof aufgrund eines Formalfehlers des BMVIT als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung der Trassenverordnung trat mit Ablauf des 31.12.2007 in Kraft.
Von der ASFINAG wurde im Jahr 2007 ein neues Einreichprojekt und und eine neue UVE der S1 West erstellt und am 20.08.2007 zu einem neuen, teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren beim BMVIT eingereicht.
Basis für die neue Einreichung waren das Einreichprojekt 2004 mit den Ergänzenden Unterlagen, die Dienstanweisung zur Verordnung nach § 4 BStG, die nachgereihten Materienrechtsverfahren samt den Auflagen aus den schon vorliegenden Bescheiden, die bereits durchgeführte Grundeinlöse und nicht zuletzt die seit Februar 2007 laufende Bauherstellung.
Die sechswöchige öffentliche Auflage der Planunterlagen fand von 31.08. bis 12.10.2007 statt. Die mündliche Verhandlung fand im Dezember 2007 in der Gemeinde Stetten statt.
Aufgrund der großen Erfahrungen aus dem ersten Verfahren - damals im Auftrag des Amtes der NÖ Landesregierung - wurde Metz & Partner bei diesem Verfahren von der ASFINAG BMG mit der Projektsteuerung betraut.